Gerichtsurteil: Dem deutschen Fußball droht ein Beben
Gerhard Zuber hat vor dem Amtsgericht Hannover gegen seinen Arbeitgeber Hannover 96 Recht bekommen. Die Richterin gab seinem Antrag auf Entfristung seines Arbeitsverhältnisses statt. Wenn dieses Urteil in den weiteren Instanzen standhält, droht dem deutschen Fußball ein Beben, wie es dieses zuletzt durch das Bossmann-Urteil gab. Möglicherweise hat es Folgewirkungen für ganz Europa.
Zuber hat mehr bekommen, als er wollte
Zuber war sportlicher Leiter der 96er und wurde als solcher gefeuert. Ursprünglich ging es darum, wann sein Beschäftigungsverhältnis enden würde. Die Niedersachsen gingen von 2020 aus. Der 44-Jährige pochte auf 2021. Die Anwälte Zubers zauberten dann allerdings ein juristisches Kaninchen aus dem Hut. Wer länger als sechs Jahre in Deutschland bei einem Arbeitgeber tätig ist, darf eine unbefristete Einstellung fordern und diese notfalls einklagen. Dies gilt nur dann nicht, wenn „aufgrund der Besonderheit der Arbeitsleistung eine unbefristete Einstellung unzumutbar wäre.“
Der letzte Teil stammt aus einem Urteil eines Prozesses des früheren Keepers Dimo Wache gegen Mainz 05. Die Richter wiesen damals die Klage zurück, da der Spieler nicht bis ins Rentenalter auf Profi-Niveau agieren kann. Eine entfristete Einstellung sei daher unzumutbar. Nur: Für Manager, Greenkeeper, sportliche Leiter, etc. greift eine solche Ausnahme aus offensichtlichen Gründen nicht. Die Richterin urteilte deshalb für Zuber.
Wie es jetzt weitergeht
Hannover 96 geht gegen das Urteil in Berufung und wird vor das Landgericht ziehen. Es ist davon auszugehen, dass die Parteien den Rechtsstreit bis vor die höchste Instanz durchfechten, was der Europäische Gerichtshof wäre. Kommt es hier zu einem Urteil, würde dies nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa gelten. Hält der Richterspruch für Zuber Stand, dürften Vereine fortan alle sechs Jahre ihr gesamtes Personal tauschen.